Vollversorgender pharmazeutischer Großhandel ist bereit für securPharm


Die vollversorgenden pharmazeutischen Großhandlungen in Deutschland sind auf den Start von securPharm vorbereitet: Sie haben das System von Beginn an mit entwickelt, in neue technische Anlagen investiert und ihre Arbeitsprozesse angepasst. Sie werden ab dem 9. Februar 2019 ihren gesetzlichen Prüfauftrag wahrnehmen und damit wesentlich zum Schutz vor Arzneimittelfälschungen beitragen.

Am 9. Februar 2019 startet der flächendeckende Einsatz von securPharm, dem deutschen Teil des europaweiten Schutzsystems gegen Arzneimittelfälschungen. securPharm ist ein datenbankgestützes Sicherheitssystem, mit dem künftig Arzneimittel auf Echtheit geprüft werden. An das System sind neben Herstellern und Apotheken auch alle vollversorgenden pharmazeutischen Großhandlungen in Deutschland angebunden. Der PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels hat seit 2011 gemeinsam mit den Partnerverbänden der pharmazeutischen Industrie und der Apothekerschaft das securPharm-System entsprechend der europäischen Fälschungsschutzrichtlinie mit entwickelt.

Die legale Lieferkette für Arzneimittel wird mit securPharm noch sicherer werden: Jede Packung eines verschreibungspflichtigen Medikaments, das ein pharmazeutischer Unternehmer ab dem 9. Februar neu in den Verkehr bringt, muss zwei Sicherheitsmerkmale tragen: einen Erstöffnungsschutz und eine in der securPharm-Datenbank hinterlegte individuelle Packungsnummer, die jede Packung zu einem Unikat macht. Vor der Abgabe des Medikaments an den Patienten müssen in der Apotheke beide Sicherheitsmerkmale geprüft und mit der Datenbank abgeglichen werden. So werden Patienten noch besser vor Fälschungen geschützt.

Auch der pharmazeutische Großhandel ist gesetzlich verpflichtet, bestimmte Arzneimittel zu überprüfen. Dazu gehören zum einen alle Medikamente, die von Apotheken an den Großhandel zurückgegeben werden. Zum anderen müssen Großhandlungen alle Arzneimittel überprüfen, die sie nicht direkt vom pharmazeutischen Unternehmer oder einem von diesem beauftragten Logistikdienstleister beziehen. Und schließlich wird zusätzlich jede Charge eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels vom Großhandel dokumentiert. Dazu haben die vollversorgenden Arzneimittelgroßhandlungen in den vergangenen Jahren Investitionen in Millionenhöhe in die aufwändige Anpassung ihrer internen Prozesse und Softwaresysteme sowie in die Anschaffung neuer technischer Anlagen getätigt.

„Damit leisten die PHAGRO-Mitgliedsunternehmen einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der legalen Lieferkette und zum Schutz der Patienten vor Fälschungen“, sagt der PHAGRO-Vorsitzende Dr. Thomas Trümper. Eine Anstrengung, die sich gelohnt hat, denn die Mitgliedsunternehmen des PHAGRO sind bereit, ab dem 9. Februar ihre Verpflichtungen zum Fälschungsschutz zu erfüllen.