Seit 1978 regelt die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) die Preisspannen für die Apotheken und den pharmazeutischen Großhandel. Sie sollte dafür sorgen, dass in Deutschland verschreibungspflichtige Arzneimittel überall gleich viel kosten. Sie ist Garant für einen gleichberechtigten Zugang aller Patienten zu Arzneimitteln.
Preisgestaltung
Verlässliche und auskömmliche Preisbasis für den Großhandel
Die Großhandelsspanne gemäß AMPreisV basiert auf einer Mischkalkulation, da sich nicht für jede Lager- und Transporttätigkeit eine artikelbezogene Kostenkalkulation und Vergütung aufstellen lässt. Mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) wurde die gesetzliche Großhandelsspanne für die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel an Apotheken gemäß § 2 AMPreisV grundsätzlich neu geregelt.
Seit dem 01. Januar 2012 erhält der pharmazeutische Großhandel auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers (ApU) ohne Umsatzsteuer
- einen Höchstzuschlag von 3,15 Prozent – bei einer Kappungsgrenze von 37,80 Euro für Arzneimittel mit einem ApU von über 1.200 Euro
- zuzüglich eines Festzuschlags in Höhe von 70 Cent pro Packung.
Der Pharmagroßhandel erhält damit maximal 38,50 Euro – egal wie teuer das Medikament ist. Ein Beispiel: Ein Arzneimittel wird für 10.000 Euro gekauft. Es wird finanziert, gelagert und transportiert und das alles für nur 38,50 Euro.
Seit 2012 trägt der pharmazeutische Großhandel jährlich mit rund 200 Millionen Euro zur Entlastung der GKV-Arzneimittelausgaben bei. Seitdem sind die gesetzlichen Anforderungen an die pharmazeutischen Großhändler jedoch erheblich gestiegen – und damit auch die Kosten. Die gesetzliche Großhandelsvergütung ist unterdessen seit 2012 unverändert geblieben.
Neue gesetzliche Vorgaben durch die EU-Fälschungsschutzrichtlinie und die GDP-Leitlinien machten in den letzten Jahren Investitionen von knapp 80 Millionen Euro bei jährlichen Betriebskosten von ca. 30 Millionen Euro notwendig.
Allein die Umsetzung der 30.400 Rabattverträge, mit denen die Gesetzliche Krankenversicherung im Jahr 2019 4,9 Milliarden Euro einsparen konnte, führt beim pharmazeutischen Großhandel zu jährlichen Betriebskosten von ca. 45 Millionen Euro.

Zusätzlich machen sich insbesondere zwei Strukturveränderungen im Arzneimittelmarkt bemerkbar, die für steigende Kosten und sinkende Spannen sorgen. Zum einen ist bei einem insgesamt stagnierenden Absatz verschreibungspflichtiger Arzneimittel der Anteil aufwands- und damit kostenintensiver Arzneimittel überproportional stark gestiegen.
Zum anderen hat sich die Menge hochpreisiger Arzneimittel mit einem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers von mehr als 1.200 Euro, bei denen die Kappungsgrenze von 37,80 Euro greift, seit 2010 mehr als verdoppelt. Währenddessen stagnierte der Absatz von preisgünstigen Arzneimitteln. Die sogenannten Hochpreiser machen weniger als ein halbes Prozent der ausgelieferten verschreibungspflichtigen Arzneimittel aus, haben aber mittlerweile einen Umsatzanteil von 35 Prozent. Entsprechend ist seit dem Inkrafttreten des AMNOG die Großhandelsspanne gemäß AMPreisV von 5 Prozent auf aktuell unter 4 Prozent gesunken. Für den Großhandel ist die Zunahme hochpreisiger Arzneimittel in Verbindung mit der heutigen Kappungsgrenze von 37,80 Euro daher fatal. Denn immer mehr teure Arzneimittel binden immer mehr Kapital mit einem entsprechend erhöhtem Absatzrisiko bei immer niedrigeren Margen.
Die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, dass wir vollversorgenden Großhändler vor neuen und wachsenden Anforderungen an die Arzneimittelversorgung stehen. Diese können wir nur durch Innovationskraft lösen, für die die derzeitige gesetzliche Vergütung der Arzneimittelpreisverordnung nicht mehr die erforderlichen wirtschaftlichen Spielräume bietet. Hier ist eine Überprüfung der Vergütung zwingend erforderlich.