Großhandel drückt sich nicht vor seinen gesetzlichen Verpflichtungen


Der Gesetzgeber hat mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) verfügt, dass pharmazeutische Großhändler einen Sparbeitrag in Form eines Großhandelsabschlages in Höhe von 200 Millionen Euro erbringen sollen. Dazu müssen sie 0,85 Prozent des Abgabepreises des pharmazeutischen Unternehmers von ihrer Marge abziehen.

Zur Kritik, der pharmazeutische Großhandel würde seinen gesetzlichen Sparbeitrag nicht ausreichend leisten, erklärt Dr. Thomas Trümper, Vorsitzender des PHAGRO: „In Folge der gesetzlichen Sparmaßnahmen ist die Marge der Mitgliedsunternehmen des PHAGRO in den ersten vier Monaten um 67 Millionen Euro gesunken. Damit wird der vollversorgende pharmazeutische Großhandel auf das Jahr gerechnet ein Einsparvolumen von ca. 200 Millionen Euro leisten und die Zielvorstellung der Politik auf den Punkt erfüllen.“

Der PHAGRO ist sich der schwierigen wirtschaftlichen Situation der Apotheken bewusst. Allerdings ist hierfür nicht der Großhandel verantwortlich. Vielmehr hat sich die Ertragslage im Großhandel selbst in den letzten Jahren fortlaufend verschlechtert. Dazu Dr. Trümper: „Seit der Halbierung der Großhandelspanne im Jahr 2004, der Einführung des Großhandelsabschlags 2011 und der Änderung der Arzneimittelpreisverordnung zum 1. Januar 2012 ist die Großhandelsmarge im verschreibungspflichtigen Bereich stetig gesunken.“ Vor dem Hintergrund ist es nur logisch, dass Sparmaßnahmen, die der Großhandel leisten muss, zwangsläufig auch die Apotheken belasten.