Beratungen zum ALBVVG: Lieferengpässe vermeiden – Infrastruktur des vollversorgenden pharmazeutischen Großhandels sichern!


Aktuell wird jede zweite Bestellung des Pharmagroßhandels von den Arzneimittelherstellern unvollständig beliefert. Der Mehraufwand für den Pharmagroßhandel ist enorm: Suche nach alternativen Beschaffungswegen, Recherchieren von Substituten, Qualifizierung neuer Lieferanten, Aufbau adäquater Lagerbestände und Neukonzipierung von Lagervorgängen, Einholen von Sondergenehmigungen von Behörden, interne Schulungen neuer Abläufe, Ausbau der Kundenkommunikation mit den Apotheken, um nur einige Beispiele zu nennen. Die vollversorgenden pharmazeutischen Großhändler haben ein Lieferengpass-Managementsystem aufgebaut, um die kontinuierliche Arzneimittelversorgung der Patienten sicherstellen zu können. Dieser gewaltige Zusatzaufwand wird bislang nicht vergütet. Der Bundestag entscheidet in den kommenden zwei Wochen über das Arzneimittel Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG). Der Gesetzgeber kann mit dem ALBVVG diese Leistungen des Großhandels anerkennen und honorieren.

Dies ist umso wichtiger, da die Infrastruktur des vollversorgenden pharmazeutischen Großhandels seit Jahren staatlich unterfinanziert ist. Die in der Arzneimittelpreisverordnung geregelte Großhandelsvergütung wurde seit 2012 nicht mehr angepasst. Die im ALBVVG vorgesehene Sondervergütung ist ein erster Schritt, Mehraufwände des vollversorgenden Großhandels zur Lieferengpassvermeidung und damit zur Sicherung der Arzneimittelversorgung gezielt zu honorieren. Dabei darf die notwendige finanzielle Absicherung der bestehenden Infrastruktur und des pharmazeutischen Großhandels insgesamt als kritische Infrastruktur für eine kontinuierliche und flächendeckende Arzneimittelversorgung nicht aus dem Blick geraten.