„Großhandel als Stabilisator“


„Systemrelevant“ – unter diesem Motto steht das Jahresmagazin des Bundesverbands Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA). Es wurde anlässlich des BGA-Unternehmertags am 15. September 2026 in Berlin vorgestellt, zu dem u.a. Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche gekommen waren. Im Magazin äußert sich Thomas Porstner, Geschäftsführer und Justitiar des PHAGRO, zur zentralen Rolle des Großhandels für die Erhaltung der Infrastruktur. Porstner, der Vorsitzender des BGA-Rechtsausschusses ist, verweist beispielhaft auf die systemrelevante Funktion des vollversorgenden pharmazeutischen Großhandels.

Der (Pharma-)Großhandel steht selten im Zentrum öffentlicher Debatten. Welche Bedeutung hat er grundsätzlich für das Funktionieren moderner Volkswirtschaften – und wann wird er systemrelevant?

Der Großhandel übernimmt eine zentrale wirtschaftspolitische Rolle, weil er Märkte überhaupt erst funktionsfähig macht. Er reduziert Transaktionskosten, schafft Markttransparenz und ermöglicht auch kleineren Marktteilnehmern einen diskriminierungsfreien Zugang zu Waren und Herstellern. Gleichzeitig stabilisiert er Lieferketten, indem er die Beschaffung, Lagerhaltung und Finanzierung übernimmt. Besonders im Pharmabereich wird diese Rolle systemrelevant, weil der vollversorgende Großhandel gesetzlich zur flächendeckenden Versorgung mit Arzneimitteln verpflichtet ist. Damit wird er Teil der kritischen Infrastruktur.

Welche grundlegenden Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit der Großhandel auch in angespannten Situationen handlungsfähig bleibt?

Der Großhandel benötigt verlässliche Zugänge zu den vorgelagerten Märkten, damit Warenströme auch unter Stressbedingungen stabil bleiben. Ebenso wichtig sind wirtschaftlich tragfähige Vergütungs- und Refinanzierungsmechanismen, die Investitionen in Lagerhaltung, Logistik und Resilienz ermöglichen. Krisenfestigkeit setzt zudem klare und staatliche Rahmenbedingungen voraus, die regulatorische Sicherheit schaffen und koordiniertes, flexibles Handeln erlauben. Der Großhandel ist auf funktionierende Transport- und Infrastrukturnetze angewiesen, um seine Ausgleichs- und Verteilungsfunktion erfüllen zu können. Gleichzeitig braucht er stabile Abnehmer. Und als Teil der kritischen Infrastruktur muss er zwingend in die Wirtschafts- und Versorgungspolitik integriert sein.

PHAGRO-Geschäftsführer Thomas Porstner leitet seit Juni 2024 den BGA-Ausschuss für Recht und Wettbewerb.

Welche Lehren haben die Großhändler aus Krisen wie der Corona-Pandemie gezogen – insbesondere im Hinblick auf Versorgungssicherheit und organisatorische Resilienz?

Großhändler haben vor allem die Notwendigkeit erkannt, ihre Rolle als systemischer Stabilitätsfaktor zu stärken. Sie setzen heute stärker auf diversifizierte Beschaffungsstrukturen, um Abhängigkeiten zu reduzieren und die Funktionsfähigkeit der Märkte auch unter Stress zu sichern. Frühwarnsysteme sollen Engpässe schneller identifizieren und eine vorausschauende Steuerung ermöglichen. Viele Pharmagroßhandlungen zum Beispiel haben ihre Lagerhaltung über gesetzliche Mindestvorgaben hinaus ausgeweitet. Entscheidungswege werden gestrafft und Krisenprozesse professionalisiert, um im Ernstfall schneller und koordinierter reagieren zu können. Resilienz im Großhandel ist Voraussetzung für stabile Versorgungssysteme.

Mit Blick auf das Kartellrecht: In welchem Spannungsverhältnis stehen Wettbewerb und Versorgungssicherheit, insbesondere in Krisenzeiten?

Das Kartellrecht garantiert den Schutz des Wettbewerbs, aber es muss in Krisenzeiten zugleich die Funktionsfähigkeit systemrelevanter Versorgungsketten gewährleisten. Strikte Kooperationsverbote können den Informationsaustausch über Engpässe, Bezugsquellen oder logistische Prioritäten behindern und damit die Erfüllung von Daseinsvorsorgepflichten gefährden. Juristisch zeigt sich die Notwendigkeit klar definierter Ausnahmetatbestände für temporäre Kooperationen, ohne den Wettbewerb dauerhaft zu verzerren. Kartellrechtspolitisch geht es darum, Rechtssicherheit für zulässige Formen der Zusammenarbeit zu schaffen. Gleichzeitig bleibt das Missbrauchsverbot voll anwendbar, um sicherzustellen, dass Krisen nicht zur Marktabschottung oder Preismanipulation genutzt werden. Die Herausforderung besteht darin, die Balance zwischen notwendiger Flexibilität und dem Schutz wettbewerblicher Strukturen präzise auszutarieren.

Anzeige des PHAGRO im BGA-Jahresmagazin: Der vollversorgende Pharmagroßhandel setzt sich für eine Vergütung ein, die seine systemrelevante Funktion absichert.

Was braucht es, um die wirtschaftlichen Strukturen insgesamt krisenfester zu gestalten – insbesondere im Zusammenspiel von Staat und Privatwirtschaft?

Krisenfestigkeit verlangt eine rechtlich klar definierte Aufgabenverteilung: Der Staat setzt den Ordnungsrahmen und greift, wenn überhaupt, nur subsidiär in operative Abläufe der Privatwirtschaft ein. Der Gesetzgeber sollte bestehende privatwirtschaftliche Versorgungsstrukturen als tragende Infrastruktur anerkennen und durch verlässliche, krisenfeste Regelungen absichern. Parallel dazu braucht es regulatorische Mechanismen, die Investitionen in Resilienz ermöglichen. Staatliche Parallelstrukturen zur Beschaffung oder Distribution sollten möglichst vermieden werden. Ziel muss ein kohärenter Rechtsrahmen sein, der die privatwirtschaftliche Leistungsfähigkeit stärkt und staatliche Eingriffe auf koordinierende und unterstützende Funktionen im Ausnahmefall begrenzt.

Das gesamte BGA-Jahresmagazin finden Sie hier: https://bga.de/presse/statements/jahresmagazin-2026-27/.