Arzneimittel müssen während der gesamten Lieferkette unter geeigneten Bedingungen gelagert und transportiert werden. Die Temperaturkontrolle ist dabei ein wesentlicher Bestandteil der Arzneimittelsicherheit. Der vollversorgende pharmazeutische Großhandel gewährleistet die Lagerung und Auslieferung von Arzneimitteln unter streng kontrollierten Bedingungen. Temperaturüberwachung, dokumentierte Prozesse und qualitätsgesicherte Transporte stellen sicher, dass die Arzneimittel ihre Qualität bis zur Abgabe an die Apotheken behalten.
Temperaturkontrolle
Patientensicherheit braucht einheitliche Regeln – auch beim Arzneimittelversand
Die vollversorgenden pharmazeutischen Großhändler in Deutschland arbeiten nach den Vorgaben der Good Distribution Practice (GDP). Das EU-weite Regelwerk definiert Anforderungen an die sichere Lagerung, die Handhabung und den Transport von Arzneimitteln. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird regelmäßig durch die zuständigen Aufsichtsbehörden überprüft.
Bei Arzneimitteln, die über Versandhändler aus dem europäischen Ausland nach Deutschland gelangen, erfolgt der Transport dagegen häufig durch allgemeine Paketdienstleister. Diese verfügen in der Regel nicht über eine durchgängige Temperaturkontrolle, wie sie für Großhändler vorgeschrieben ist.
Temperaturabweichungen können die Qualität und Wirksamkeit von Arzneimitteln beeinträchtigen. Ohne Kontrollen bleibt eine Lücke in der Qualitätssicherung der Lieferkette – und ein Sicherheitsrisiko für Patientinnen und Patienten.
Bei grenzüberschreitenden Arzneimittelversendungen ist zudem nicht eindeutig geregelt, welche Behörde die Einhaltung der Anforderungen an Lagerung und Transport kontrolliert. Die im Ausland ansässigen Versender unterliegen der Aufsicht ihrer jeweiligen nationalen Behörden. Der Transport nach Deutschland erfolgt jedoch durch Dienstleister, die von den deutschen Arzneimittelüberwachungsbehörden in der Regel nicht kontrolliert werden.
Für eine durchgängige Arzneimittelsicherheit müssen daher alle Beteiligten der Lieferkette angemessen berücksichtigt werden. Dazu gehören neben den Versendern auch die von ihnen beauftragten Logistikdienstleister. Nur wenn Lagerung, Transportbedingungen und die Einhaltung der Temperaturvorgaben überprüfbar sind, lässt sich die Qualität von Arzneimitteln bis zur Abgabe an Patientinnen und Patienten zuverlässig absichern. Dafür setzt sich der PHAGRO politisch ein.