Skonto-Urteil des BGH: Urteilsbegründung bleibt abzuwarten


Der Vorsitzende des PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels, Marcus Freitag, begrüßt, dass mit dem Skonto-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom vergangenen Donnerstag Rechtssicherheit geschaffen wird: „Für unsere Mitgliedsunternehmen, die vollversorgenden pharmazeutischen Großhandlungen in Deutschland, ist die Entscheidung des BGH maßgebend für die Zusammenarbeit mit unseren Kunden, den Apotheken. Zur abschließenden Bewertung der Folgen dieses Urteils sind wir jedoch auf die Urteilsbegründung des Gerichts angewiesen.“

Der Bundesgerichtshof hatte am 8. Februar über eine Revision der HAEMATO Pharm GmbH gegen die Wettbewerbszentrale über die Praxis der Gewährung von Skonti an Apotheken zu entscheiden. In der Vorinstanz hatte das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg geurteilt, dass die von der HAEMATO Pharm GmbH gewährten Preisnachlässe zu Bruttopreisen unter dem gesetzlichen Mindestpreis geführt haben. Dieser setzt sich aus dem einheitlichen Abgabepreis des Herstellers (ApU) zuzüglich des gesetzlichen Festzuschlags für den Großhandel und der Umsatzsteuer zusammen – nach Auffassung des OLG Brandenburg eine absolute Preisuntergrenze. Der BGH hat mit seiner Entscheidung vom 08.02.2023 die Revision gegen das Urteil des 6. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 6. Juni 2023 zurückgewiesen. Bislang liegen die diese Entscheidung tragenden Gründe des BGH nicht vor. Weiterführende Schlussfolgerungen sind nach Auffassung des PHAGRO nur auf der Grundlage der Urteilsbegründung möglich.