Cannabisgesetz: Unklare Rechtslage für Medizinalcannabis


Der Deutsche Bundestag hat am 23. Februar 2024 die teilweise Legalisierung von Cannabis beschlossen. Das Cannabisgesetz konfrontiert den vollversorgenden Pharmagroßhandel mit ungeklärten Rechtsfragen. Denn das Gesetz hat auch Auswirkungen auf den ordnungsgemäßen Umgang mit Medizinalcannabis. Viele Menschen, insbesondere Schmerzpatienten, sind auf diese Medikamente angewiesen. Die Bundesregierung muss darum vor Inkrafttreten des CanG – planmäßig am 1. April 2024 – Rechtssicherheit für den Pharmagroßhandel schaffen.

Mit dem CanG ist Cannabis kein Betäubungsmittel (BtM) mehr. Darum muss die Politik:

  • eine einheitliche Erlaubnis- und Überwachungs-Systematik für alle Arzneimittelgroßhändler schaffen
  • festlegen, wie mit Medizinalcannabis-Produkten umzugehen ist, die als Betäubungsmittel erworben oder eingeführt wurden.

Oberstes Ziel des PHAGRO und seiner Mitgliedsunternehmen ist die flächendeckende, bedarfsgerechte Versorgung mit allen Arzneimitteln, inklusive Medizinalcannabis. Der vollversorgende Pharmagroßhandel hat einen Sicherstellungsauftrag: Er ist verpflichtet, abzugeben, was in Apotheken nachgefragt wird. Deshalb braucht der Pharmagroßhandel dringend Rechtssicherheit im Umgang mit Medizinalcannabis, angefangen bei gesetzlichen Übergangsregelungen.