Großhandel vor tiefen Einschnitten


Für den pharmazeutischen Großhandel brachte die Verabschiedung des AMNOG am 11. November im Bundestag gleich zwei wesentliche Ände­rungen mit sich: Zum einen wurde die Vergütung des Groß­handels im Rahmen der Arzneimittelpreisverordnung neu geregelt. Hierbei wurde die Forderung des PHAGRO nach einer Ablösung der fast 30 Jahre alten Großhandelsspanne, die bislang auf einer rein prozentualen Höchstspanne beruhte, umgesetzt. Die Spanne besteht nun künftig aus einem fixen Betrag von 0,70 Euro je abgegebener Packung sowie einem Aufschlag von 3,15% auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers bei einer Kappungsgrenze von 38,50 Euro.

Der PHAGRO, so dessen Geschäftsführerin Bernadette Sickendiek, begrüße diesen Schritt grundsätzlich. Die alte Großhandelsspanne sei durch die gravierenden Veränderungen im Arzneimittelmarkt der letzten Jahre nicht mehr zeitgemäß und habe überdies vermehrt zu Problemen geführt. Leider jedoch sei die Entscheidung zu dieser Neuregulierung vom Gesetzgeber so spät getroffen worden, dass deren Einführung zum 01. Januar 2011 wegen der Neuberechnung der Festbeträge und Richtgrößen nicht mehr möglich war.

Zum anderen sei deshalb eine Zwischenlösung erforderlich geworden, der zufolge der Großhandel seine aktuelle Spanne um einen Betrag kürzen müsse, der sich aus 0,85% des Herstellerabgabepreises berechne. Beides zusammen – Umstellung der Großhandelsvergütung sowie Übergangsregelung – führe beim Großhandel zu einer Reduzierung der Marge von rund 200 Millionen Euro pro Jahr. Dazu erklärt Bernadette Sickendiek:

„Nach der Halbierung der Großhandelsspanne im Jahr 2004 sind beim vollversorgenden Pharma-­Großhandel keine signifikanten Einsparmöglichkeiten mehr vorhanden. Mit einer durchschnittlichen Umsatzrendite von 0,72% im Jahre 2009 ist er bereits am unteren Limit angekommen. Wenn man sich vor Augen führt, dass die gesamte Branche im letzten Jahr insgesamt nur einen Ertrag von 172 Millionen Euro verzeichnen konnte, so wird deutlich, dass die vom Gesetzgeber vorgesehene Einsparung von 200 Millionen Euro an der Großhandelsmarge schlichtweg nicht darstellbar ist.“

Allgemein glaubt Bernadette Sickendiek nicht, dass in dieser hoch effizient arbeitenden Branche überhaupt noch nennenswerte Kostenreduzierungen im operativen Geschäft möglich wären, ohne die Leistungen wesentlich einzuschränken. Die vollversorgenden Pharmagroßhändler hätten mit der 15. AMG-Novelle einen Versorgungsauftrag erhalten, den sie verantwortungsbewusst erfüllen wollen und müssen. Dazu gehöre, die Funktion als qualitativ hochwertiger Arzneimittelversorger für alle nachgefragten Arzneimittel auszuüben. Bei weiteren Kürzungen sei dieser Auftrag aber objektiv nicht mehr ausführbar.

„Der Gesetzgeber hat mit der neuen Spannenregelung den Mitgliedsunternehmen den Spielraum für Rabattgewährungen weiter verkürzt. Ab 2012 hat er einen Höchstaufschlag von 3,15% vorgegeben, und nur dieser ist noch rabattierbar. Dies entspricht einem maximalen Rabatt auf Apothekeneinkaufspreise von etwa 3%“, so Bernadette Sickendiek.