Lieferengpässe: Großhandel beteiligt sich an Maßnahmen der Bundesregierung für mehr Transparenz


Der PHAGRO begrüßt die Initiative der Bundesregierung zur Bekämpfung von Arzneimittel-Lieferengpässen und erklärt sich bereit, zur Aufklärung der Versorgungslage im Einzelfall mit Informationen über Bestands- und Abgabemengen zur Transparenz beizutragen. Anordnungen zu einer Lagerhaltung über den heutigen Zwei-Wochen-Bedarf hinaus hält der PHAGRO allerdings nicht für geeignet, um Lieferengpässe zu reduzieren oder gar zu vermeiden.

Lieferengpässe behindern eine bedarfsgerechte und kontinuierliche Arzneimittelversorgung in Deutschland. Mit dem gestern im Gesundheitsausschuss des Bundestags beratenen Entwurf des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FKG) will die Bundesregierung die Transparenz in der Lieferkette durch verpflichtende Bestands- und Abgabedatenmeldungen erhöhen sowie behördliche Anordnungen zur Lagerhaltung und Kontingentierung ermöglichen.

„Der PHAGRO begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesregierung den Kampf gegen Lieferengpässe bei Arzneimitteln auf die politische Agenda gesetzt hat“, betont Marcus Freitag, geschäftsführender Vorstand des Großhandelsverbands. „Als vollversorgende pharmazeutische Großhandlungen leiden wir erheblich unter Lieferengpässen. Wir haben ein hohes Interesse daran, ausreichend beliefert zu werden, um alle Apotheken und damit die Patienten bedarfsgerecht und kontinuierlich mit allen nachgefragten Arzneimitteln versorgen zu können.“ Die vom Gesetzgeber vorgeschlagenen Maßnahmen lösen das Problem allerdings nicht, sondern führen zu neuen Belastungen in der Lieferkette. „Behördliche Anordnungen zur Lagerhaltung bei Lieferengpässen bringen gar nichts, wenn Arzneimittel nicht mehr ausreichend vorhanden sind. Sie belasten im Gegenteil den Großhandel und verschärfen den ohnehin schon hohen Kostendruck in der Arzneimitteldistribution. Um Lieferengpässe wirklich zu reduzieren oder sogar zu verhindern, muss die Politik an den tatsächlichen Ursachen ansetzen“, so Freitag. Gleichwohl wollen sich die Mitgliedsunternehmen des PHAGRO auch in Zukunft aktiv bei der Bekämpfung von Lieferengpässen engagieren.

Bereitstellung von Daten
Die vollversorgenden pharmazeutischen Großhandlungen können der zuständigen Bundesoberbehörde wertvolle Informationen zur Verfügung stellen, mit denen drohende Lieferengpässe besser erkannt und Transparenz über noch verfügbare Bestände geschaffen werden können. Dabei dürfen aus der Sicht des PHAGRO die großhandelsseitigen Daten ausschließlich aufgrund einer Einzelfallanordnung und ausschließlich zur Abwendung oder Abmilderung eines drohenden oder bestehenden versorgungsrelevanten Lieferengpasses gemeldet werden.

Zudem muss sichergestellt werden, dass in die Abfrage von Bestands- und Absatzdaten alle Akteure der Arzneimittellieferkette einbezogen werden, um eine valide Datenbasis zur Einschätzung der Versorgungslage zu schaffen.

Anordnungen zur Lagerhaltung und Kontingentierung
Die zuständige Bundesoberbehörde soll Anordnungen zur Lagerhaltung und Kontingentierung von Arzneimitteln treffen können, wenn versorgungsrelevante Lieferengpässe bestehen oder drohen. Diese Regelung hält der PHAGRO im Hinblick auf die Großhandelsebene für nicht zielführend. Zusätzliche Anordnungen zur Lagerhaltung oder Kontingentierung beim Großhandel laufen ins Leere, wenn der Großhandel ohnehin nicht oder nur eingeschränkt beliefert wird. Vielmehr können behördliche Mitteilungen über drohende Lieferengpässe erfahrungsgemäß zu Überbevorratungen bei einzelnen Marktakteuren führen und Versorgungsdefizite eher potenzieren als mindern.

Für eine vertiefte Lagerhaltung müssten neue Kapazitäten errichtet und betrieben werden, was mit immensen Kosten verbunden wäre, die mit der jetzigen gesetzlichen Großhandelsvergütung nicht zu stemmen sind.

Konstruktive Mitarbeit des Großhandels im Beirat des BfArM
Die vollversorgenden Großhändler arbeiten bereits seit langem aktiv mit den Behörden und allen Marktbeteiligten im Jour Fixe zur Bekämpfung von Lieferengpässen beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mit und begrüßen die Etablierung eines entsprechenden Beirats. Der PHAGRO sichert seine konstruktive Mitarbeit im Beirat des BfArM zu.