Der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (PHAGRO) unterstützt Änderungsanträge der Länder Brandenburg, Sachsen und Schleswig-Holstein zu den Verordnungsteilen der Apothekenreform. „Eine klare Skontoregelung und wirksame Kontrollen beim Arzneimittelversand aus dem Ausland – genau diese Punkte können die Apothekenreform jetzt entscheidend verbessern“, erklären die PHAGRO-Geschäftsführer Thomas Porstner und Michael Dammann.
Im Vorfeld der Sitzung des Gesundheitsausschusses des Bundesrates an diesem Mittwoch, 24. Juni 2026, sind Änderungsanträge bekannt geworden, die zentrale Anliegen des vollversorgenden pharmazeutischen Großhandels aufgreifen. Brandenburg und Sachsen haben einen Antrag zur Skontoregelung eingebracht. Sie schlagen eine Ergänzung der bekannten Neuregelungen zur Arzneimittelpreisverordnung vor, mit der klargestellt werden soll, dass zu Lasten des Festzuschlags Skonto-Gewährungen den Zinsvorteil aus der vorfälligen Zahlung unter Berücksichtigung des mit der Rechnungsperiode gewährten Zahlungsziels nicht überschreiten dürfen.
Der Großhandel könne „das Versorgungsniveau nur aufrechterhalten“, wenn die Skontogewährung im Äquivalenzverhältnis zu den Finanzierungsvorteilen aus einer vor Fälligkeit geleisteten Zahlung stehe. Dadurch bleibe der Mindestpreis faktisch erhalten. Dieser sei „angesichts wachsender gesetzlicher Anforderungen und steigender Kosten eine unverzichtbare Grundlage“ für die Aufrechterhaltung der Versorgung. „Die Länder greifen damit zentrale Argumente auf, die wir seit Langem vortragen“, erklären Dammann und Porstner. „Wer eine stabile Arzneimittelversorgung will, muss auch die Leistung des vollversorgenden Großhandels wirtschaftlich absichern.“
Noch immer Handlungsbedarf beim Patientenschutz
Ein weiterer Antrag wurde von Schleswig-Holstein eingebracht. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, sich auf europäischer Ebene für verbindliche Anforderungen an Transportdienstleister einzusetzen, die Arzneimittel im Auftrag von Apotheken an Endverbraucher transportieren. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass „zu hohe und zu niedrige Temperaturen bei Lagerung und Transport zu Wirkverlust oder schädlichen Abbauprodukten führen können“. „Dieser Antrag ist ein wichtiges Signal an die Bundesregierung: Beim Patientenschutz im Arzneimittelversand gibt es weiterhin erheblichen Handlungsbedarf“, sagen die PHAGRO-Geschäftsführer. „Wenn Arzneimittel auf den Weg zu Patientinnen und Patienten gebracht werden, müssen überprüfbare Sicherheitsstandards, geeignete Transportbedingungen und gleiche Regeln für alle Beteiligten gelten.“
Darüber hinaus befassen sich Anträge mit der Überprüfbarkeit und Durchsetzung von Sicherheitsanforderungen im Arzneimittelversand. „Der Bundesrat kann jetzt ein wichtiges Signal für verlässliche Versorgungsstrukturen und angemessene wirtschaftliche Rahmenbedingungen setzen“, betonen Porstner und Dammann. „Denn eine sichere Arzneimittelversorgung braucht starke Apotheken – und einen leistungsfähigen vollversorgenden pharmazeutischen Großhandel.“