Keine Lösung aus einem Guss: Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf für die Apothekenreform (ApoVWG) verabschiedet, den Entwurf zur Arzneimittelpreisverordnung jedoch nicht behandelt. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erstellt „parallel zum Gesetzentwurf“ eine ergänzende Verordnung, die für den Großhandel wesentliche Regelungen vorsieht. Der PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels kritisiert diese Trennung: „Die flächendeckende Arzneimittelversorgung über den vollversorgenden Pharmagroßhandel und die Apotheken steht unter einem enormen Druck,“ warnen die PHAGRO-Geschäftsführer Thomas Porstner und Michael Dammann. „Dass nun wesentliche Teile der Apothekenreform ohne parlamentarisches Verfahren auf den Weg gebracht werden sollen, zeigt: Die Gefahr für die Vor-Ort-Versorgung wird noch immer nicht hinreichend erkannt. Wir appellieren deshalb an die Länder, dass sie im Bundesrat Einfluss auf die Verordnung nehmen.“
Dringend erforderlich ist eine Präzisierung inbesondere in Bezug auf Skonti auf den Großhandels-Festzuschlag. Diese dürfen ausschließlich bei vorfristiger Zahlung gewährt werden. Nur so bleibt die gesetzliche Mindestvergütung gewahrt. Der aktuelle Verordnungsentwurf erlaubt echte Skonti als sogenannte „handelsübliche Skonti“, verankert die Bedingung der Vorfristigkeit aber nur in der Begründung. „Das reicht nicht. Ohne eine klare Regelung im Verordnungstext droht ein systematisches Unterlaufen der Mindestvergütung“, so Dammann und Porstner. „Das gefährdet massiv die Wirtschaftlichkeit des Pharmagroßhandels – und damit ist auch die flächendeckende Arzneimittelversorgung bedroht.“
Das Ziel, die Vor-Ort-Versorgung zu stärken, begrüßt der PHAGRO ausdrücklich. Entsprechend hat er sich auch mehrfach für eine Anpassung des Apothekenhonorars ausgesprochen. „Damit die flächendeckende Versorgung über Apotheken und Großhandel gestärkt und nicht geschwächt wird, muss der Verordnungsentwurf im Bundesrat jedoch substanziell nachgebessert werden“, erklären Porstner und Dammann.