Im Deutschen Bundestag findet an diesem Mittwoch eine öffentliche Anhörung zur Apothekenreform (ApoVWG) statt. In seiner Stellungnahme fordert der Bundesverband PHAGRO eine Stärkung des vollversorgenden Pharmagroßhandels. Dazu erklären die Geschäftsführer Michael Dammann und Thomas Porstner: „Wir unterstützen das Ziel, die Arzneimittelversorgung über die Apotheken zu sichern. Das setzt aber voraus, dass die systemrelevante Funktion des Großhandels im Gesetzentwurf und im parallelen Verordnungsverfahren endlich anerkannt wird. Unsere Mitgliedsunternehmen sind der Garant dafür, dass die Apotheken sämtliche verfügbaren Arzneimittel abgeben können.“ Damit der Großhandel dies weiter leisten kann, dringt der PHAGRO auf eine Vergütungsanpassung und eine wirksame Kontrolle des Arzneimittelversands aus dem Ausland.
In seiner Stellungnahme verweist der PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels auf die wirtschaftlich höchst angespannte Lage seiner Mitgliedsunternehmen. Seit 2012 wurde die gesetzliche Großhandelsvergütung nicht substanziell angepasst, obwohl die Kosten stetig gestiegen sind. Eine Erhöhung des Festzuschlags um mindestens 30 Cent pro Packung sei betriebswirtschaftlich erforderlich. Ohne eine angemessene Vergütungsanpassung bliebe den Großhändlern „allein der Weg, jeweils für sich zu überlegen, die Erfüllung des gesetzlichen Sicherstellungs- und Versorgungsauftrags auf das wirtschaftlich leistbare Maß zu reduzieren“.
Eine Schwächung der Vor-Ort-Versorgung sieht der PHAGRO auch im Arzneimittelversand aus dem Ausland, der nach wie vor ohne Temperaturkontrollen stattfindet. Die Pläne der Bundesregierung, dies zu ändern, gehen zwar in die richtige Richtung: „Wir begrüßen, dass die Arzneimittelhandelsverordnung auch für Logistikunternehmen gelten soll, die von Versandapotheken beauftragt wurden“, so die PHAGRO-Geschäftsführer. Doch das reiche nicht aus: „Damit Patientinnen und Patienten vor unkontrolliertem Arzneimittelversand geschützt werden, ist zusätzlich eine gesetzlich klar verankerte Überwachungszuständigkeit der Länderbehörden notwendig.“
Der Bundesrat wollte das Gesetz so ändern, dass auch Logistikunternehmen, die Medikamente im Auftrag von Versandhändlern ausliefern, von den Arzneimittelbehörden kontrolliert werden können. Die Bundesregierung hält das nicht für nötig. Der gesetzliche Begriff des „Inverkehrbringens“ sei bereits so weit gefasst, dass auch diese Unternehmen darunterfallen. Diese Auffassung widerspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach beim Versandhandel rechtlich die Apotheke als die Stelle gilt, die das Medikament abgibt. Darum existiert weiterhin eine Überwachungslücke, die durch eine gesetzliche Regelung im Arzneimittelgesetz geschlossen werden muss. Nur so können eine wirksame Kontrolle und damit die Sicherheit von Patientinnen und Patienten gewährleistet werden.
Kritik an Auskunftspflichten und BtM-Lagerung
Der PHAGRO wendet sich entschieden gegen die vorgesehene Verpflichtung zur Teilnahme an einem elektronischen Auskunftsverfahren des GKV-Spitzenverband (GKV-SV). Der Großhandel soll demnach in einem elektronischen Auskunftsverfahren detaillierte Angaben zu Abnehmern, Mengen, Preisen und Rabatten machen – nunmehr auch im Zusammenhang mit parenteralen Zubereitungen. Mit dem erklärten Ziel der Bundesregierung einer Entbürokratisierung im Gesundheitswesen sei das nur schwer vereinbar.
Die Apothekenreform sieht außerdem vor, Betäubungsmittel für die automatisierte, EDV-gestützte Lagerhaltung zuzulassen. Allerdings soll die Neuregelung nur für Fertigarzneimittel gelten. Betäubungsmittel werden im Großhandel aber auch als Wirkstoffe gelagert. Eine Nichtberücksichtigung dieser Produkte ist aus Sicht des PHAGRO sachlich nicht begründbar. Das sah auch der Bundesrat so und hat eine entsprechende Ausweitung angeregt. Der PHAGRO fordert daher eine Gleichbehandlung aller in Anlage III BtMG erfassten Betäubungsmittel sowie eine ausdrückliche Berücksichtigung des Großhandels in der Gesetzesbegründung.
„Eine starke Apothekenversorgung braucht einen wirtschaftlich tragfähigen und leistungsfähigen pharmazeutischen Großhandel“, fassen die PHAGRO-Geschäftsführer Porstner und Dammann zusammen. „Der PHAGRO appelliert an den Gesetzgeber, die Systemrelevanz des vollversorgenden Großhandels im weiteren Gesetzgebungsverfahren angemessen zu berücksichtigen.“