Pharma-Großhandel äußert Kritik an 15. AMG-Novelle


Die 15. AMG-Novelle hat heute den Bundesrat passiert. Der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels PHAGRO äußert Kritik an dem Gesetz, weil es ohne die dringend erforderliche Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung verabschiedet wurde. Als wesentliche Träger der flächendeckenden Arzneimittelversorgung sehen die PHAGRO-Mitgliedsfirmen ihre Forderungen nicht berücksichtigt.

Den Patienten ist meist nicht bewusst, dass Apotheken ihre gute Arzneimittelversorgung nur mit Hilfe vollversorgender Großhändler, die alle nachgefragten Arzneimittel schnell und sicher liefern, gewährleisten können. Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren mehrfach verstärkt in den Handel mit Medikamenten eingegriffen. „Entgegen aller Beteuerungen, Wettbewerb und Deregulierung fördern zu wollen, wurde die Branche des pharmazeutischen Großhandels zunehmend finanziell an die Wand gedrückt“, so Dr. Thomas Trümper, der Vorstandsvorsitzende des Großhandelsverbands PHAGRO. Die staatlichen Eingriffe benachteiligen den Großhandel ungerechtfertigt im Wettbewerb. Gegen diese fortdauernde gesetzliche Ungleichbehandlung protestieren die Großhändler.

Unverständlich ist das Handeln der Politik vor allem vor dem Hintergrund, die gesetzlichen Kassen durch Rabattverträge mit Pharmaherstellern entlasten zu wollen. Für eine flächendeckende kontinuierliche Versorgung gerade mit diesen ständig wechselnden Rabatt-Arzneimitteln benötigt man den vollversorgenden Pharmagroßhandel in besonderem Maße. Das haben Politiker und Ministerien erkannt. Mit einer Neuregelung der Vergütungsstruktur sollte deshalb erreicht werden, dass auch preisgünstige Arzneimittel einen angemessenen Beitrag zu ihren Distributionskosten leisten.

Der Vorstand des PHAGRO bedauert, dass die große Chance verpasst wurde, die dringend erforderliche Stützung des Prinzips der Vollversorgung vorzunehmen. Die noch verbleibenden 13 vollversorgenden Pharmagroßhändler in Deutschland sehen sich jetzt vor der schwierigen Aufgabe, wie im Rahmen des Versorgungsauftrags das bestehende Niveau der Arzneimittelversorgung trotz dieser Benachteiligungen und ohne eine ausgewogene Vergütung aufrecht erhalten werden kann.