Versandhandelsverbot schützt Patienten


Der PHAGRO | Bundesverband des vollversorgenden pharmazeutischen Großhandels e. V. (PHAGRO) befürwortet ein Versandhandelsverbot mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Er unterstützt den aktuellen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), der klar den Patientenschutz in den Vordergrund stellt und die Qualität und Zuverlässigkeit der etablierten Lieferkette für sichere Arzneimittel stärkt.

Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass ein Arzneimittel exakt die Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit behält, die für ihre Behandlung nötig sind. Voraussetzung dafür sind höchste Standards – nicht nur in der Produktion, sondern auch beim Transport von Pharmazeutika. Auch darauf zielt der aktuelle Referentenentwurf des BMG für das Gesetz zum Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln: Er stellt den Patientenschutz klar in den Vordergrund. Das Ziel ist, „durch ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln die bestehende flächendeckende, wohnortnahe und gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln, insbesondere auch im akuten Krankheitsfall, weiterhin zu gewährleisten.“

Wer heute ein verschreibungspflichtiges Medikament in einer öffentlichen Apotheke kauft, kann sicher sein: In der gesamten Transportkette vom Hersteller bis zur Abgabe in der Apotheke werden geltende Vorschriften strengstens eingehalten und überwacht. Zum Beispiel die Temperatur. Für die Lagerung und den Transport der meisten Arzneimittel gilt eine Maximaltemperatur von 25 Grad Celsius. Dieser Wert darf allenfalls kurzzeitig überschritten werden. Das bedeutet, dass etwa an einem heißen Sommertag die Auslieferung eines Medikaments sehr schnell erfolgen muss. Die pharmazeutischen Großhändler in Deutschland garantieren, dass die von ihnen transportierten Arzneimittel in der Regel nicht länger als zwei Stunden und temperiert in einem Lieferfahrzeug verbleiben. Zudem bestätigen die Hersteller, dass kurzzeitige Über- oder Unterschreitungen der Temperatur die Qualität der Arzneimittel nicht beeinträchtigen.

Die lückenlose Einhaltung der Temperaturvorschriften im pharmazeutischen Großhandel erfolgt auf der Basis der Good Distribution Practice (GDP) Guidelines der Europäischen Kommission und der entsprechenden deutschen Gesetzgebung.

Völlig anders ist die Situation im Versandhandel: Die Ware wird zum Transport an einen Kurierdienst übergeben und zunächst in ein Verteilzentrum transportiert, das in der Regel nicht temperiert ist. Von dort wird die Sendung in Auslieferfahrzeuge verladen, die ebenfalls meist nicht klimatisiert, oft aber über viele Stunden unterwegs sind. An einem heißen Hochsommertag erreichen die Temperaturen im Laderaum eines solchen Fahrzeugs leicht weit mehr als 40 Grad Celsius. Im ungünstigsten Fall kann die Sendung nicht zugestellt werden und das Arzneimittel kehrt nach acht bis zehn Stunden Hitzefahrt in ein Verteilzentrum zurück. Am folgenden Tag beginnt die Prozedur erneut – oder der Empfänger kann sich die Sendung in einem Shop abholen. Auch diese sind in der Regel nicht klimatisiert.

Eine Kontrolle von Temperatur oder Zeitraum, in dem ein Medikament mehr als 25 Grad Celsius ausgesetzt ist, findet im Versandhandel zu keinem Zeitpunkt statt. Die GDP gelten nicht für den Versandhandel. Für den Patienten birgt dies allerdings unüberschaubare Risiken, weil Konsistenz, Haltbarkeit und schlimmstenfalls auch die Wirksamkeit der Medikamente beeinträchtig werden, wenn sie längere Zeit erhöhten Temperaturen ausgesetzt sind.

Abgesehen von den Risiken aus unkontrollierten Transportbedingungen bietet der Versand von Arzneimitteln auch keinen zeitlichen Vorteil für die Patienten. Einsendung des Rezepts, Bearbeitung und Versandweg des Medikaments erfordern durchschnittlich ein bis zwei Tage. In einer öffentlichen Apotheke, die aus dem Großhandel täglich mehrfach unverzüglich und bedarfsgerecht beliefert wird, erhält der Patient sein Medikament in aller Regel innerhalb weniger Stunden.

„Auch vor dem Hintergrund der schnellen und vor allem sicheren Versorgung der Patienten mit qualitativ hochwertigen und einwandfreien Medikamenten ist das generelle Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln der richtige Weg“, sagt Dr. Thomas Trümper, Vorsitzender des PHAGRO. Der vollversorgende Großhandel befürwortet deshalb ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten.