Organisatorische Änderungen beim APG-Rückrufverfahren


Der pharmazeutische Großhandel bietet seit vielen Jahren ein mit der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) und den Verbänden der pharmazeutischen Industrie abgestimmtes Verfahren für Arzneimittel-Rückrufe und -Rücknahmen an.

Dieses Rückrufverfahren, auch APG-Verfahren genannt, wird in Zukunft nicht mehr über den PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e.V. abgewickelt. Ab dem 01. Juli 2011 übernimmt die PSG PHAGRO-Service-Gesellschaft mbH (PSG) die Koordination des Verfahrens. Am Verfahren selbst ändert sich nichts.

Informationen zum APG-Verfahren
Das APG-Verfahren sorgt dafür, dass vom Hersteller oder den Behörden zurückgerufene Arzneimittelchargen nicht mehr an die Patienten gelangen, sondern von Apotheken und Großhandel abgesondert, gekennzeichnet und in geordneter Form an den Hersteller zurückgegeben werden. Darüber hinaus regelt es die Rückgabemodalitäten zwischen den Beteiligten. Es orientiert sich an den gesetzlichen Vorschriften, vereinfacht die Abwicklung für alle Handelsstufen und ist ein wichtiger und bewährter Beitrag zur Arzneimittelsicherheit.

Die PSG übernimmt darüber hinaus zukünftig auch die Abwicklung von Meldungen über Preissenkungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Preissenkungen der pharmazeutischen Industrie führen in der Apotheke zu Lagerwertverlusten. Diese können vom Hersteller über den Großhandel ausgeglichen werden.

Die PSG PHAGRO-Service Gesellschaft
Die PHAGRO Service Gesellschaft PSG wurde am 22. Juli 2010 als hundertprozentige Tochtergesellschaft des PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. gegründet. Die PSG erbringt Dienstleistungen jeder Art im Zusammenhang mit allen den PHAGRO-berührenden Angelegenheiten. Geschäftsführer ist Thomas Porstner. Als Ansprechpartnerin steht die Assistentin der Geschäftsführung Uta Ullrich zur Verfügung.

Nähere Informationen zur PSG sind auf der heute in Betrieb gegangenen Website www.phagro-service.de verfügbar.