Arzneimittel-Rücknahmeverfahren wird 30 Jahre alt


Als einen freiwilligen Beitrag zur Verbesserung der Arzneimittelsicherheit hat der vollversorgende Großhandel im Sommer 1986 das einheitliche APG-Rücknahmeverfahren für verschreibungspflichtige Arzneimittel eingeführt. Dieses hat sich so gut bewährt, dass es auch heute nahezu unverändert durchgeführt wird. Die zentrale Organisation wird allerdings nicht mehr vom Bundesverband PHAGRO im Namen des Arbeitskreises Pharmazeutischer Großhandelsverbände (APG), sondern von der PHAGRO Tochtergesellschaft PSG PHAGRO-Service-GmbH durchgeführt.

Rückrufe von Arzneimitteln auf Veranlassung der Aufsichtsbehörden oder der pharmazeutischen Unternehmer müssen entsprechend den gesetzlichen Anforderungen durchgeführt werden. Wird vom pharmazeutischen Unternehmer eine Rücknahme über den Großhandel gewünscht, so organisiert die PSG entsprechend der vereinbarten Rückgabemodalitäten Rücksendungen aus den Apotheken an den pharmazeutischen Großhandel, der seinerseits dann alle bei ihm eingehenden Rückrufarzneimittel an den betreffenden pharmazeutischen Unternehmer weiterleitet.

Das Verfahren bietet nicht nur ein hohes Maß an Arzneimittelsicherheit. Es spart für die Beteiligten auch deutlich Kosten. Die Veröffentlichung erfolgt zentral in der Pharmazeutischen Zeitung und der Deutschen Apothekerzeitung. Durch das mit allen erforderlichen Angaben vorgedruckte einheitliche APG-Rücknahmeformular, in das Apotheken nur noch ihre individuellen Angaben eintragen müssen, wird der Organisationsaufwand für alle minimiert. Zudem werden unwirtschaftliche Einzelrücksendungen an Großhandlungen bzw. pharmazeutische Unternehmer vermieden.

Als unverzichtbares Bindeglied zwischen der pharmazeutischen Industrie und den Apotheken trägt der vollversorgende pharmazeutische Großhandel dazu bei, die gesetzlich geforderte schnelle, sichere und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit allen nachgefragten Arzneimitteln sicherzustellen. Mit der Durchführung des APG-Rücknahmeverfahrens nimmt er auch seine daraus resultierende Verantwortung für die Arzneimittelsicherheit wahr.

Weitere Informationen zum Verfahren unter http://www.phagro-service.de/