Branchenportrait

Branchenportrait: Der vollversorgende pharmazeutische Großhandel in Deutschland

Als unverzichtbarer Bestandteil der pharmazeutischen Versorgungskette trägt der pharmazeutische Großhandel dazu bei, die gesetzlich geforderte Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln über die Apotheken sicherzustellen. Nur die leistungsfähige Großhandelsorganisation der Mitglieder im Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels - PHAGRO - e. V. ermöglicht es, ca. 20.000 Apotheken mit mehr als 60.000 Arzneimitteln und etwa 30.000 Produkten aus dem Rand- und Nebensortiment von ca. 1.500 überwiegend pharmazeutischen Herstellern zu beliefern, ohne dass ein unvertretbar hoher Kostenaufwand entsteht.

Der Arzneimittelmarkt ist durch eine Reihe von Besonderheiten gekennzeichnet, durch die er sich von anderen Warenmärkten unterscheidet. Zunächst sind die klassischen Regeln von Angebot und Nachfrage nur bedingt auf den Arzneimittelmarkt anzuwenden, da der Bedarf nicht vom Verbraucher allein bestimmt wird, sondern überwiegend durch das Verschreibungsverhalten des Arztes. Aufgrund der über 120 000 registrierten Darreichungsformen von Arzneimitteln ist ein ungewöhnlich großes Sortiment im pharmazeutischen Großhandel vorrätig zu halten, obgleich nur ein Teil davon regelmäßig verlangt wird. Der weitaus größte Teil der beim Großhandel gelagerten Arzneimittel wird nur sporadisch benötigt, muss jedoch im Interesse der Patienten rasch verfügbar sein. Um als vollversorgender pharmazeutischer Großhandel tätig sein zu können, ist auch die Lagerhaltung von Arzneimitteln notwendig, die oft nicht mehr als ein- oder zweimal im Jahr von der Apotheke bestellt werden.

Als vollversorgender pharmazeutischer Großhandel vertreten die im Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels - PHAGRO - e. V. zusammengeschlossenen Unternehmen konsequent die Prinzipien des Vollsortiments, der Lieferfähigkeit und der Lieferbereitschaft.

Unter einem vollständigen Sortiment ist die Lagerhaltung von Arzneimitteln und apothekenüblichen Waren zu verstehen, die dem Apothekenbedarf entspricht. Hieraus resultiert auch eine über die durchschnittliche Lagerhaltung hinausgehende regionale und saisonale Spezifizierung.

Die 1994 in der Satzung des PHAGRO verankerte herstellerneutrale Sortimentspolitik ergänzt das Prinzip des Vollsortiments und dokumentiert den Anspruch des pharmazeutischen Großhandels, Drehscheibe auf dem Arzneimittelmarkt für alle pharmazeutischen Produkte zu sein.

Das Prinzip der Lieferfähigkeit beinhaltet alle organisatorischen, personellen und technischen Voraussetzungen, um jederzeit die von der Apotheke gewünschten Arzneimittel in kürzester Zeit zur Verfügung zu stellen. Die täglich mehrfach durchgeführte Belieferung der Apotheken, der Verbundservice der einzelnen Niederlassungen untereinander, zeitsparende Über-Nacht-Lieferungen und der schnelle Zugriff auf Datenbanken zur Beschaffung von äußerst seltenen oder aber ausländischen Medikamenten sowie der Einsatz modernster Technik zeichnen die Lieferfähigkeit des pharmazeutischen Großhandels in der Bundesrepublik Deutschland aus.

Durch die Versorgung aller im Einzugsbereich der Großhandlung ansässigen Apotheken mit der gesamten Leistungspalette wird die Lieferbereitschaft des pharmazeutischen Großhandels dokumentiert, womit für den Patienten die Verfügbarkeit über alle Arzneimittel in allen Apotheken gewährleistet wird. Der Wahrung einer überall in Deutschland gleichwertigen Versorgung mit Arzneimitteln auf hohem Niveau wird dadurch Rechnung getragen.

Das Konzept der Vollversorgung ist nur unter erheblicher Kostenaufwand zu realisieren, da es sich nicht nur an betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten, sondern vor allem an dem Prinzip der Sicherheit der Versorgung mit Arzneimitteln orientiert. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber im Rahmen der Arzneimittel-Preisverordnung Höchstspannen für den pharmazeutischen Großhandel festgeschrieben, die einerseits die betriebswirtschaftlichen Aspekte der Führung eines Großhandelsbetriebes berücksichtigen, andererseits auch die Rabattgewährung des pharmazeutischen Großhandels gegenüber Apotheken ermöglichen.

Die Aufgaben des pharmazeutischen Großhandels als Drehscheibe im Arzneimittelmarkt umfassen neben der Führung des Vollsortiments die regionale, quantitative und zeitliche Pufferfunktion, da es ökonomisch nicht zu vertreten ist und logistisch unmöglich wäre, wenn jeder der rund 1.500 pharmazeutischen Hersteller mit allen Apotheken in Deutschland in direkter Geschäftsbeziehung stünden. Nur der pharmazeutische Großhandel kann durch kontinuierlich vollsortierte Lagerhaltung und direkte regionale Verteilung der Arzneimittel die stetige Belieferung aller Apotheken gewährleisten.

Ferner ist zu berücksichtigen, dass Produktion und Nachfrage nach Arzneimitteln zeitlich nicht übereinstimmen und sich auch nicht koordinieren lassen. Durch Großeinkauf und Lagerhaltung übernimmt der pharmazeutische Großhandel die Funktion des zeitlichen Ausgleichs. Selbst bei saisonal auftretendem Spitzenbedarf (wie etwa bei Erkältungswellen, Grippeerkrankungen u. ä.) wird die Versorgung der Bevölkerung mit den erforderlichen Medikamenten sichergestellt. Eventuelle Produktionsverzögerungen bei der pharmazeutischen Industrie gefährden die Arzneimittelversorgung nicht, da der pharmazeutische Großhandel im Rahmen seiner quantitativen Ausgleichsfunktion Versorgungslücken überbrückt.

Eine weitere Funktion des pharmazeutischen Großhandels beim quantitativen Ausgleich ist die Aufteilung großer Warenmengen in kleine, bedarfsgerechte Liefergrößen. Dadurch ermöglicht der Großhandel den Apotheken den Einkauf nachfrageorientierter Mengen, wie sie betriebswirtschaftlich sinnvoll sind.


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